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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin gegen die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Versorgungsträger "Anspruch auf eine zusätzliche Rente" aus der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR (AVI) hat.
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