Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 48 897,33 Euro festgesetzt.
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