Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. März 2009 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 7. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 841,38 Euro festgesetzt.
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Umstritten ist die Vergütung für eine stationäre Krankenhaus(KH)-Behandlung.
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