Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird nicht gewährt.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Januar 2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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