LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.09.1996
13 Sa 1625/95
Normen:
TV Zul.-Asylverf. Bund/TdL (Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993) § 2 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
ArbG Frankfurt/M. - 7 Ca 10175/94 - 12.04.95

Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.09.1996 - Aktenzeichen 13 Sa 1625/95

DRsp Nr. 2001/15087

Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

Organisatorisch dem Regierungspräsidenten zugeordnete Arbeitnehmer, die mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz betraut sind, hatten keinen Anspruch auf eine monatliche Zulage nach dem TV über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993. Dieser Anspruch folgt auch nicht aus einer analogen Anwendung des Tarifvertrages.

Normenkette:

TV Zul.-Asylverf. Bund/TdL (Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993) § 2 ; TVG § 1 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 22.10.1997 - 10 AZR 723/96 -.

Fundstellen
ArbG Frankfurt/M. - 7 Ca 10175/94 - 12.04.95