1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2008, Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Zulage nach § 43 Nr. 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006.
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