LAG München - Urteil vom 18.01.2011
9 Sa 418/10
Normen:
TV-L § 43 Nr. 8 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 23.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 11820/07

Zulage für nichtärztliche Beschäftigte in der Funktionsdiagnostik eines Universitätsklinikums; unbegründete Klage einer Arzthelferin im Bereich der neurophysiologischen Funktionsdiagnostik

LAG München, Urteil vom 18.01.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 418/10

DRsp Nr. 2011/6197

Zulage für nichtärztliche Beschäftigte in der Funktionsdiagnostik eines Universitätsklinikums; unbegründete Klage einer Arzthelferin im Bereich der neurophysiologischen Funktionsdiagnostik

§ 43 Nr. 8 Abs. 2 S. 2 TV-L begründete für Beschäftigte, die keine Pflegepersonen sind, keinen Anspruch auf monatliche Zulage.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 23.04.2008, Az. 7 Ca 11820/07, wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 43 Nr. 8 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Zulage nach § 43 Nr. 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006.