LAG Hamm - Urteil vom 01.10.1996
7 Sa 897/96
Normen:
BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen); BGB § 611 Abs. 1 ; PsychKG NRW § 10, TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 11.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1989/95

Zulage: Psychiatrie-Zulage - Anzahl der Patienten auf einer Station

LAG Hamm, Urteil vom 01.10.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 897/96

DRsp Nr. 2001/5824

Zulage: Psychiatrie-Zulage - Anzahl der Patienten auf einer Station

Eine halbgeschlossene psychiatrische Abteilung oder Station (Open-door-system) im Sinne der Anmerkung 1 Abs. 1 lit. b zum PVGP. BAT-KF liegt bereits dann vor, wenn neben Patienten, welche die Abteilung/Station frei verlassen dürfen, auch solche untergebracht sind, denen dies nicht erlaubt ist und die daher ggf. am Verlassen der Abteilung/ Station gehindert werden müssen.

Normenkette:

BAT-KF (Bundes-Angestelltentarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen); BGB § 611 Abs. 1 ; PsychKG NRW § 10, TVG § 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 12.11.1997 - 10 AZR 772/96 = DRsp-ROM Nr. 1998/1928 -.

Vorinstanz: ArbG Dortmund, vom 11.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1989/95