Zulassung eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums zur vertragszahnärztlichen Versorgung
SG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2007 - Aktenzeichen S 10 KA 2895/07 ER
DRsp Nr. 2007/21109
Zulassung eines zahnmedizinischen Versorgungszentrums zur vertragszahnärztlichen Versorgung
Als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung iS des § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V kann ein zwischen allgemeinzahnärztlich tätigen Zahnärzten und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie gebildetes zahnmedizinisches Versorgungszentrum zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]