LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.11.2019
L 7 KA 31/17
Normen:
SGB V § 100 Abs. 3; SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3; SGB V § 105 Abs. 5; BedarfsplRL § 11; BedarfsplRL § 12 Abs. 4; BedarfsplRL § 29 S. 1; BedarfsplRL § 35 Abs. 2 S. 3; BedarfsplRL § 35 Abs. 3; BedarfsplRL § 35 Abs. 5; BedarfsplRL § 36 Abs. 1 S. 1; BedarfsplRL § 36 Abs. 2; BedarfsplRL § 36 Abs. 4 S. 3-4; BedarfsplRL § 36 Abs. 8; BedarfsplRL § 37; BedarfsplRL Anl. 3.2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 4783/15

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen einer lokalen SonderbedarfszulassungAnforderungen an das Vorliegen besonderen lokalen VersorgungsbedarfsNeubescheidung nach einer Änderung der Verhältnisse

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019 - Aktenzeichen L 7 KA 31/17

DRsp Nr. 2020/12752

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen einer lokalen Sonderbedarfszulassung Anforderungen an das Vorliegen besonderen lokalen Versorgungsbedarfs Neubescheidung nach einer Änderung der Verhältnisse

Ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin hat einen Anspruch auf Neubescheidung über seinen Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer lokalen Sonderbedarfszulassung, wenn sich die Sachlage bis zur Entscheidung des Senats maßgeblich geändert hat.

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. März 2017 sowie der Beschluss des Beklagten vom 14. Oktober 2015 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen lokalen Sonderbedarfs als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Verwaltungsbezirk Neukölln unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 100 Abs. 3; SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 3; SGB V § 105 Abs. 5; BedarfsplRL § 11; BedarfsplRL § 12 Abs. 4; BedarfsplRL § 29 S. 1; BedarfsplRL § 35 Abs. 2 S. 3; BedarfsplRL § 35 Abs. 3; BedarfsplRL § 35 Abs. 5;