Die Parteien streiten darüber, ob in die Berechnung der Betriebsrente auch Haustrunk und Privatnutzung eines Geschäftswagens einzubeziehen ist.
Der 1935 geborene Kläger war vom 01. August 1968 bis zum 31. Mai 1998 bei der Beklagten beschäftigt und bezieht von dieser seitdem ein Ruhegeld von DM 6.060,00 brutto monatlich.
Im Arbeitsvertrag zwischen den Parteien war vereinbart:
"4.
Ihre Bezüge betragen DM 3.000,00 brutto monatlich. Ferner erhalten Sie ein
13. Monatsgehalt. Eine Tantieme wird Ihnen zugesagt, deren Höhe von dem persönlich haftenden Gesellschafter bzw. dem Direktorium aufgrund Ihrer Leistungen und aufgrund der Geschäftslage des Unternehmens festgesetzt wird.
...
8.
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