Der Beklagte hat durch Bescheid einen Ersatzanspruch nach § 47 a BAföG gegenüber dem Vater einer Auszubildenden, Herrn H., festgesetzt, wogegen dieser beim Verwaltungsgericht Klage erhoben hat. Über das Vermögen des Herrn H. ist mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 1. November 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet worden, da dieser zahlungsunfähig war. Das Verwaltungsgericht hat im Klageverfahren am 30. November 2004 eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Danach ist ein die Klage abweisendes Urteil ergangen gegen das sich der Antrag auf Zulassung der Berufung richtet.
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