Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 15. März 2023 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die Übernahme von Bestattungskosten im Streit.
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