SG Stuttgart, vom 28.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 410/00
Zuordnung der Entwöhnungsbehandlung von Beatmungspatienten zur Akutbehandlung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 4638/00
DRsp Nr. 2006/24099
Zuordnung der Entwöhnungsbehandlung von Beatmungspatienten zur Akutbehandlung
Im Rahmen der Entscheidung über den abzuschließenden Versorgungsvertrag nach § 111SGB V für ein Weaning-Zentrum kann das LSG die medizinisch vorgegebene und allgemein anerkannte Zuordnung des Weanings (Entwöhnungsbehandlung von Beatmungspatienten) zur Akutkrankenhausbehandlung nicht ändern und sie der Rehabilitation zuordnen. Solange noch kein allgemeiner Konsens in der medizinischen Wissenschaft besteht, kann das Weaning trotz des rehabilitativen Ansatzes nicht aus der Akutbehandlung herausgelöst und der klinischen Rehabilitation zugeordnet werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]