Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes sowie zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung des Dienstvertrages durch den Aufsichtsratsvorsitzenden einer AG
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - Aktenzeichen I-15 U 225/02
DRsp Nr. 2004/956
Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes sowie zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung des Dienstvertrages durch den Aufsichtsratsvorsitzenden einer AG
»1. Bei der durch den Aufsichtsratsvorsitzenden einer AG gegenüber dem Vorstand ausgesprochenen fristlosen Kündigung handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschrift des § 174 Abs. 1 Satz 1 BGB Anwendung findet.2. Die Kündigung ist unwirksam, weil der Aufsichtsratsvorsitzende eine Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt und der Vorstand die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückgewiesen hat.3. Zu den Voraussetzungen für eine angemesse Herabsetzung der Bezüge eines Vorstandes gem. § 87 Abs, 2HGB sowie zur Festsetzung der Zinsen für die ausstehende Vergütung.«