Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 21.05.2008 - 4 Ca 646/08 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht gegen die Beklagte restliche Vergütungsansprüche geltend, gegen die die Beklagten mit Gegenansprüchen aufrechnet. In der Berufungsinstanz hat die Beklagte ferner eine Widerklage erhoben.
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