LSG Bayern, vom 22.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 410/04
SG Augsburg, vom 29.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 49/04
Zurückweisung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - Aktenzeichen B 2 U 130/06 B
DRsp Nr. 2007/12981
Zurückweisung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren
Nach dem Rechtsgedanken aus § 170 Abs. 1 S. 2 ist in der Revisionsinstanz ein Rechtsmittel auch dann zurückzuweisen, wenn zwar die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils eine Gesetzesverletzung ergeben, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als richtig darstellt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]