LAG Köln - Beschluss vom 08.07.2003
5 Ta 160/03
Normen:
ZPO § 571 Abs. 3 S. 2 ; ZPO § 571 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 897/03

Zurückweisung eines unvollständigen PKH-Gesuchs

LAG Köln, Beschluss vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 5 Ta 160/03

DRsp Nr. 2003/15513

Zurückweisung eines unvollständigen PKH-Gesuchs

Ein PKH-Gesuch, das der Antragsteller trotz gerichtlicher Auflagen nicht rechtzeitig ergänzt bzw. vervollständigt ist nicht bewilligungsreif und damit zurück zu weisen.

Normenkette:

ZPO § 571 Abs. 3 S. 2 ; ZPO § 571 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist gem. § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO statthaft. Sie ist in gesetzlicher Frist und Form eingelegt und begründet worden und damit insgesamt zulässig.

Die Beschwerde ist auch begründet.