LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.12.2007
L 12 RA 97/04
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RA 4235/03

Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, Vorliegen einer aktiv den Produktionsprozess fördernden ingenieurtechnischen Tätigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen L 12 RA 97/04

DRsp Nr. 2008/8836

Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, Vorliegen einer aktiv den Produktionsprozess fördernden ingenieurtechnischen Tätigkeit

In das Versorgungssystem der technischen Intelligenz sollten grundsätzlich nur solche Personen einbezogen werden, die für die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit und der Technik zuständig waren, also diejenigen, die mit ihrer technischen Qualifikation aktiv den Produktionsprozess, sei es in der Forschung oder bei der Produktion förderten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Berlin, vom 30.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 RA 4235/03