BSG - Urteil vom 17.12.1997
13 RJ 65/96
Normen:
SGB VI § 307a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b; FZRV § 23;

Zusätzliche Versicherungszeit bei der Umwertung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes

BSG, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 65/96

DRsp Nr. 1998/16381

Zusätzliche Versicherungszeit bei der Umwertung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes

1. Zu den nach § 307a Abs. 2 SGB VI berücksichtigungsfähigen Zeiten der freiwilligen Zusatzrentenversicherung zählt nicht die zusätzliche Versicherungszeit für ältere Werktätige (vgl. BSG vom 30.9.1997 - 4 RA 28/96). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 307a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b; FZRV § 23;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe der gemäß § 307a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) umgewerteten sog Bestandsrente des Klägers. Dabei geht es vor allem um die Anrechnung einer zusätzlichen Versicherungszeit für ältere Werktätige (Mai 1970 bis Februar 1971) als Zeit der Zugehörigkeit zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) sowie um die Berücksichtigung einer weiteren Versicherungszeit (April 1948 bis Dezember 1949).