BAG - Urteil vom 13.12.2006
10 AZR 792/05
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA 2007, 325
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 31.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1661/04
ArbG Frankfurt/M. - 9/14 Ca 2276/03 - 18.8.2004,

Zusage von Flugvergünstigungen durch Bodenbetrieb einer Fluggesellschaft nur bei eigenem Flugbetrieb

BAG, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen 10 AZR 792/05

DRsp Nr. 2007/4204

Zusage von Flugvergünstigungen durch Bodenbetrieb einer Fluggesellschaft nur bei eigenem Flugbetrieb

Orientierungssatz:Sagt der Bodenbetrieb einer Fluggesellschaft seinen Mitarbeitern Flugvergünstigungen zu, steht diese Zusage regelmäßig unter dem immanenten Vorbehalt, dass die zum Konzern gehörende Fluggesellschaft noch ein eigenes Flugnetz betreibt und deshalb vergünstigte Flugscheine mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung stellen kann. Nach Einstellung des Flugbetriebs und Ausscheiden der Arbeitgeberin aus dem Konzern ist diese nicht mehr verpflichtet, Flugscheine anderer Gesellschaften zu erwerben und ihren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger Flugvergünstigungen zu gewähren hat.

Der Kläger war seit 1978 bei der Swissair Schweizerische Luftverkehr AG - nachfolgend: Swissair - als Angestellter in Frankfurt am Main tätig. Dort befasste sich die Swissair ausschließlich mit der Bodenabfertigung, nicht mit einem Flugbetrieb. Das Arbeitsverhältnis richtete sich nach dem Arbeitsvertrag vom 9./13. Februar 1978, den die Parteien unter dem 22. September 1997 wie folgt änderten:

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