Zuschüsse zur Eingliederung von Arbeitnehmern; Nichtberücksichtigung des Kurzarbeitergeldes bei der Bemessung
SG Chemnitz, vom 03.12.2009 - Aktenzeichen S 3 AS 1785/09
DRsp Nr. 2010/22703
Zuschüsse zur Eingliederung von Arbeitnehmern; Nichtberücksichtigung des Kurzarbeitergeldes bei der Bemessung
Da es sich beim Kurzarbeitergeld um eine staatliche Zahlung und nicht um eigene Aufwendungen des Arbeitgebers aus seinem Vermögen handelt, entstehen dem Arbeitgeber in Höhe dieses Betrages keine Belastungen, die durch eine Förderung in Form eines Einstellungszuschusses zu mindern wären. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]