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Die klagende Berufsgenossenschaft (BG) der Bauwirtschaft - Rechtsnachfolgerin der früheren Bau-BG Hannover - und die beklagte Unfallkasse streiten um den zuständigen Unfallversicherungsträger für einen Arbeitsunfall.
Herr E. (im Folgenden: Verletzter) half mit Herrn S. zusammen Herrn D. (im Folgenden: Bauherr) unentgeltlich beim Bau einer Garage. Hierbei stürzte er am 20. November 2001 von einem Gerüst und erlitt ua eine Unterschenkelfraktur. Die beiden Helfer verrichteten etwa 29 Arbeitsstunden, der Bauherr etwa 18 Arbeitsstunden, weitere Arbeiten erledigte ein gewerbliches Unternehmen.
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