Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten verschiedener Krankenhausabteilungen
BGH, Beschluß vom 26.02.1998 - Aktenzeichen III ZB 25/97
DRsp Nr. 1998/4810
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten verschiedener Krankenhausabteilungen
»Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Chefärzten von Krankenhausabteilungen über die Liquidation von Leistungen, die in der radiologischen Abteilung für Patienten einer anderen Abteilung erbracht werden.«