Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin werden die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 und des Sozialgerichts Berlin vom 19. Juni 2007 aufgehoben.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.
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