Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 276,28 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV).
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