Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen.
Die Klägerin begehrt Kostenerstattung für eine Jugendhilfemaßnahme nach dem SGB VIII.
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