1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2013 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in dem Revisionsverfahren noch darüber, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2. seit dem 1. Dezember 2011 ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Klägerin war von August 2009 bis zum 31. Dezember 2010 zunächst in der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (vormalige Beklagte zu 1.) und der Bundesagentur für Arbeit nach altem Recht gebildeten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und anschließend vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 in dem nach §§ 44b SGB II nF als gemeinsame Einrichtung neu gebildeten Jobcenter beschäftigt.
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