LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.05.2018
4 Sa 204/17
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 15.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 721/16

Zustandekommen eines sogenannten mittelbaren Arbeitsverhältnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 204/17

DRsp Nr. 2018/18025

Zustandekommen eines sogenannten mittelbaren Arbeitsverhältnisses

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.3.2017 - 5 Ca 721/16 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

Zum 01.01.1979 wurde der Zweckverband Z. Rheinland-Pfalz gegründet, der die bis dahin verschiedenen Zweckverbänden und zweckverbandsähnlichen Einrichtungen zugewiesene Aufgabe der Tierkörperbeseitigung übernahm. Den tatsächlichen Geschäftsbetrieb führte der Zweckverband allerdings nicht selbst durch, sondern übertrug diese Aufgabe der Y. GmbH (im Folgenden: Y.), deren alleiniger Gesellschafter er zugleich war. Mit Schreiben vom 08.12.1986 informierte die Y. die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer über einen "Übergang der Y. GmbH auf die Firma X. - Betriebsführungsgesellschaft mbH ..." (im Folgenden: X.) zum 01.01.1987. Im vorgenannten Schreiben heißt es unter anderem: