OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.10.2017
20 A 2477/16.PVB
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a; SGB II § 44g Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2018, 335
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 5456/15

Zustimmung zur Entscheidung des Geschäftsführers einer gemeinsamen Einrichtung bzgl. der Zuweisung einer Tätigkeit bei der gemeinsamen Einrichtung an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit; Abordnung eines in einer gemeinsamen Einrichtung eingesetzten Beschäftigten zu einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit; Wegfall des Zustimmungserfordernisses des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.10.2017 - Aktenzeichen 20 A 2477/16.PVB

DRsp Nr. 2017/17203

Zustimmung zur Entscheidung des Geschäftsführers einer gemeinsamen Einrichtung bzgl. der Zuweisung einer Tätigkeit bei der gemeinsamen Einrichtung an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit; Abordnung eines in einer gemeinsamen Einrichtung eingesetzten Beschäftigten zu einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit; Wegfall des Zustimmungserfordernisses des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung

Unter den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 a BPersVG fällt auch die Entscheidung des Geschäftsführers einer gemeinsamen Einrichtung, der Zuweisung einer Tätigkeit bei der gemeinsamen Einrichtung an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen. Ein solches Mitbestimmungsrecht besteht auch dann, wenn ein früher in der gemeinsamen Einrichtung eingesetzter Beschäftigter nach einer mehr als fünfjährigen Abordnung zu Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit wieder Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung aufnehmen soll. Die Abordnung eines in einer gemeinsamen Einrichtung eingesetzten Beschäftigten zu einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit unterbricht die bis dahin bestehende Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung nicht nur, sondern beendet diese.