Die Parteien streiten darüber, ob eine von dem Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung des schwerbehinderten Klägers wegen Betriebsstillegung nach §
Der Kläger war bei der W. G GmbH & Co. KG ab 1. April 1970 als Personalleiter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag vom 20. Februar/17. März 1978 hat er mit seiner
Arbeitgeberin im § 6 folgende Vereinbarung getroffen:
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