Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der am 25. Februar 1952 geborene Kläger war seit dem 1. Oktober 1978 als Systemanalytiker bei der Beklagten beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 7.200,-- DM. Der Kläger wurde 1984 wegen insulinpflichtiger Diabetes mellitus als Schwerbehinderter anerkannt; der Grad der Behinderung beträgt 50 %.
Zwischen den Parteien waren seit 1989 aus unterschiedlichen Anlässen zahlreiche Arbeitsgerichtsverfahren anhängig. Unter anderem ging es um eine Abmahnung, ein Hausverbot, um die Weiterbeschäftigung, um eine außerordentliche Kündigung vom 8. August 1989 und um Gehaltsansprüche. Nach einer vom Kläger vorgelegten Aufstellung wurden einschließlich des vorliegenden Rechtsstreits 17 Urteilsverfahren und auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung geführt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|