BAG - Urteil vom 07.02.1996
10 AZR 445/95
Normen:
BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV § 1 ; Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte (vom 12. Oktober 1973) § 1;
Fundstellen:
BB 1996, 1176
EzA § 611 BGB Nr. 42
NZA 1996, 990
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 11.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1639/93
LAG Hamm, vom 10.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 1341/94

Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

BAG, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 10 AZR 445/95

DRsp Nr. 1996/20813

Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

»Ein Angestellter einer Stiftung eines evangelischen Krankenhauses hat nach der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen "Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte vom 12. Oktober 1973" keinen Anspruch auf eine Zuwendung, wenn er zu einer als eingetragener Verein organisierten Forschungsgesellschaft wechselt, auch wenn diese öffentliches Dienstrecht anwendet und sie ausschließlich öffentlich-rechtliche Körperschaften zu Mitgliedern hat.«

Normenkette:

BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV § 1 ; Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte (vom 12. Oktober 1973) § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für das Kalenderjahr 1992 einen tariflichen Anspruch auf eine Zuwendung hat.

Die Klägerin war im Kalenderjahr 1992 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatsgehalt von 3. 335, 80 DM beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Dezember 1992 aufgrund Eigenkündigung der Klägerin.