LAG Nürnberg, vom 15.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ta 181/08
ArbG Bayreuth, vom 27.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 405/07
Zwangsvollstreckung aus einem auf Weiterbeschäftigung lautenden Urteil; Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung
BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 3 AZB 93/08
DRsp Nr. 2009/17160
Zwangsvollstreckung aus einem auf Weiterbeschäftigung lautenden Urteil; Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung
1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.«Orientierungssätze:
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