Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Klauselumschreibung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 295/91
DRsp Nr. 2002/8877
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Klauselumschreibung
Im Verfahren nach § 727ZPO darf eine Klausel nicht bereits dann auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden, wenn der Schuldner sich bei der Anhörung nach § 730ZPO zu der Rechtsnachfolge nicht äußert.