Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Beklagten aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung/Schlechterfüllung seines Arbeitsvertrages.
Die Klägerin ist eine Bank mit Sitz in K , die ca. 130 Mitarbeiter beschäftigt.
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