LAG Köln - Urteil vom 22.11.2004
2 Sa 491/04
Normen:
BGB § 254 (analog) ;
Fundstellen:
AuR 2005, 236
LAGReport 2005, 318
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 04.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8282/02

Zweifelhafte Zulässigkeit der Haftungsfeststellungsklage zulasten des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 22.11.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 491/04

DRsp Nr. 2005/4548

Zweifelhafte Zulässigkeit der Haftungsfeststellungsklage zulasten des Arbeitnehmers

»Es bestehen Zweifel an der Zulässigkeit einer Haftungsfeststellungsklage, soweit die Haftungsregeln der Arbeitnehmerhaftung Anwendung finden. Denn nach der BAG-Rechtsprechung muss sich das Verschulden auch auf den konkreten Schadenseintritt erstrecken. Dieses Verschulden ist für den Umfang der Haftungserleichterungen maßgeblich. Handelt ein Arbeitnehmer mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstands, trägt dieser die Verantwortung für die dem Geschäft innewohnenden Risiken. Fehler des Vorstands muss der Arbeitgeber sich zurechnen lassen. Sie entlasten Arbeitnehmer.«

Normenkette:

BGB § 254 (analog) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Beklagten aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung/Schlechterfüllung seines Arbeitsvertrages.

Die Klägerin ist eine Bank mit Sitz in K , die ca. 130 Mitarbeiter beschäftigt.