I. Die klagende Krankenkasse verlangt von dem beklagten Krankenhaus die Erstattung überzahlter, nach Diagnosis Related Groups (DRG) berechneter Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von 501,97 Euro. Dabei ist ua streitig, ob der Klägerin im laufenden Klageverfahren ein eigenes Recht auf Einsicht in die vom Sozialgericht (
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