I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Während eines einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs entsteht zwar der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG. Die Zeiten der Suspendierung von der Arbeitspflicht sind, auch bei einem unterjährigen Beginn der Suspendierung, aber mit "null" zu bewerten, so dass Urlaubsansprüche für diese Phasen letztlich entfallen.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.01.2020