II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Arbeitnehmerin und Arbeitgeber stritten über den Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TV-L Anwendung.

Die Arbeitnehmerin hatte sich vom 01.11.2012 bis Oktober 2015 in einem unbezahlten Sonderurlaub befunden. Nach ihrer Rückkehr wurden ihr im Jahr 2015 unstreitig fünf Urlaubstage gewährt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2016 und machte danach die Abgeltung des angeblich aus den Jahren 2014 und 2015 noch offenen Urlaubs, insgesamt 45 Tage, geltend.

Der Arbeitgeber lehnte eine Urlaubsabgeltung ab und berief sich auf § 26 Abs. 2 Buchst. c) TV-L, wonach sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht, um ein Zwölftel reduziert. Danach bestand für 2014 gar kein Urlaubsanspruch, für 2015 ein anteiliger Anspruch in Höhe von fünf Tagen, den der Arbeitgeber erfüllt hatte.