I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Im unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnis ist ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Wiedergenesung zu unterrichten. Die Voraussetzungen der Einwendung aus § 297 BGB hat vielmehr der Arbeitgeber darzulegen, der aus dieser Rechte herleitet.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.01.2020