Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Wie im "Pfandbon-Fall Emmely" scheiterte die außerordentliche Kündigung auf der zweiten Stufe im Rahmen der Interessenabwägung. Das Urteil zeigt, dass auch bei gravierend erscheinenden Sachverhalten immer auch die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Gesamtsituation sowie die branchentypischen Gepflogenheiten zu bewerten sind. Gerade langjährig und beanstandungsfrei Beschäftigte haben einen Vertrauensvorschuss erworben, der zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung führen kann.
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