I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Arbeitnehmerbegriff in § 5 Abs. 2 EntgTranspG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2006/54/EG weit auszulegen. Danach können im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen i.S.d. innerstaatlichen Rechts Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 1 EntgTranspG sein.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.02.2021