IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung ist konsequent und überzeugt. Sie zeigt, dass die Beantragung von (Brücken-)Teilzeit für Arbeitnehmer mit einigen formalen Hürden verbunden ist, die es zu überwinden gilt. Kann die dreimonatige Mindestankündigungsfrist bis zum Beginn der Brückenteilzeit nicht mehr eingehalten werden oder ist der Zeitpunkt des Zugangs des Antrags beim Arbeitgeber ungewiss, empfiehlt sich eine Klarstellung im Antrag mit der Erklärung, ob und auf welchen Zeitraum die Brückenteilzeit ggf. verschoben werden soll bzw. ob sie sich verkürzen soll und es bei dem beantragten Endzeitpunkt bleibt.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.02.2022