Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Entwendung einer Flasche Desinfektionsmittel, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern während der Coronapandemie zur Verfügung stellt, rechtfertigt auch dann eine fristlose Kündigung, wenn es sich um ein langjährig bestehendes Arbeitsverhältnis handelt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
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