II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der am 26.01.1978 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 2004 in der Fahrzeugwäscherei beschäftigt. Am 23.03.2020 entnahm der Kläger aus einem den Mitarbeitern frei zugänglichen Materialkäfig eine 1 Liter Flasche Desinfektionsmittel und eine Papierhandtuchrolle und legte sie in den Kofferraum seines auf dem Betriebsgelände der Beklagten abgestellten Pkw. Beim Verlassen des Geländes wurde das Fahrzeug des Klägers kontrolliert und das Desinfektionsmittel und die Papierrolle gefunden. Der Wert des Desinfektionsmittels betrug aufgrund der coronabedingten Knappheit im Frühjahr 2020 circa 40 Euro.