IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Wieder einmal waren Arbeitsgerichte mit der DSGVO befasst und wieder einmal zeigt sich, dass Arbeitnehmer ihre (ehemaligen) Arbeitgeber durch Ausübung der Rechte nach der DSGVO durchaus ärgern können. Auch wenn die Schadensersatzansprüche in Summe noch überschaubar erscheinen, bringen zu führende Klageverfahren neben dem Zeitaufwand auch Kosten für Anwälte mit sich.

Neben Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO ist auch das Recht auf Vergessenwerden und der darauf resultierende Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO ein immer häufiger genutztes Mittel, um im Nachgang mit dem Arbeitgeber zu streiten. Arbeitgeber tun daher gut daran, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau zu prüfen, welche Daten sie von den Arbeitnehmern veröffentlicht haben und diese Daten dann zu löschen.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.01.2022