2/1.7 Zu §§ 75 Abs. 1, 88, 112 BetrVG

Autor: Kolmhuber

Zulässigkeit eines "Freiwilligenprogramms" in Form einer Betriebsvereinbarung neben einem Sozialplan

Besprechung zum Urteil des LAG München v. 09.12.2015 - 5 Sa 591/15

I. LeitsatzDie Korrektur des Ergebnisses der Sozialauswahl entsprechend einem Interessenausgleich ist legitimer Zweck einer Betriebsvereinbarung.