Autor: Kolmhuber |
Zulässigkeit eines "Freiwilligenprogramms" in Form einer Betriebsvereinbarung neben einem Sozialplan
Besprechung zum Urteil des LAG München v. 09.12.2015 -
I. LeitsatzDie Korrektur des Ergebnisses der Sozialauswahl entsprechend einem Interessenausgleich ist legitimer Zweck einer Betriebsvereinbarung.
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