2/1.4 Zu § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Autor: Kolmhuber

Entfernung einer Abmahnung: Beschluss- oder Urteilsverfahren?

Besprechung zum Beschluss des LAG Niedersachsen v. 27.01.2016 - 2 Ta 1/16

I. LeitsatzDie Entfernung einer Abmahnung kann nur dann im Beschlussverfahren betrieben werden, wenn die Abmahnung mit der Mandatsausübung eines Betriebsratsmitglieds in Zusammenhang steht.