Autor: Kolmhuber |
Entfernung einer Abmahnung: Beschluss- oder Urteilsverfahren?
Besprechung zum Beschluss des LAG Niedersachsen v. 27.01.2016 - 2 Ta 1/16
I. LeitsatzDie Entfernung einer Abmahnung kann nur dann im Beschlussverfahren betrieben werden, wenn die Abmahnung mit der Mandatsausübung eines Betriebsratsmitglieds in Zusammenhang steht.
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