Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 16. Dezember 2015 -
I.
Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist die Bestimmung der zutreffenden Verfahrensart für ein Verfahren, in dem ein Betriebsratsmitglied die Entfernung zweier ihm erteilter Abmahnungen aus der Personalakte begehrt.
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