II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten über die Überlassung von Entgeltlisten an den Betriebsrat.

Die Arbeitgeberin und Antragsgegnerin ist ein Unternehmen im Bereich des Gesundheitswesens. Der bei ihr gebildete Betriebsrat beantragte in dem von ihm eingeleiteten Beschlussverfahren, ihm die Listen über die Bruttoentgelte der Beschäftigten für den Zeitraum von Juni 2018 bis November 2018 dauerhaft in elektronischer Form, hilfsweise dauerhaft in Papierform, äußerst hilfsweise zum Zwecke der Anfertigung von Kopien bzw. Abschriften für die Dauer der Anfertigung der Kopien bzw. Abschriften zu überlassen.

Das Arbeitsgericht hat die Anträge abgewiesen, das LAG hat die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2021