I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bewertet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einem Zeugnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform, erfüllt er hierdurch den Zeugnisanspruch nicht. Erforderlich ist eine Formulierung im Fließtext.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.03.2022